
Barrierefreie Website: was Schweizer KMU umsetzen sollten
Seit der European Accessibility Act in der EU anwendbar ist, landet das Thema auch bei Schweizer Firmen auf dem Tisch. Für die meisten KMU geht es dabei nicht um ein Grossprojekt, sondern um sechs handfeste Punkte, die sich an einem Arbeitstag beheben lassen. Das Bundesamt für Statistik zählt in der Schweiz rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung.
- Der EU-Rechtsrahmen greift bei Schweizer Firmen mit Verkauf in die EU.
- Technische Messlatte ist WCAG 2.1 Stufe AA, referenziert über EN 301 549.
- Kontraste, Formularlabels, Tastaturbedienung und Alt-Texte lösen die meisten Fälle.
Wer in der Schweiz betroffen ist
Der European Accessibility Act gilt in der EU seit dem 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem den elektronischen Handel. Schweizer Unternehmen fallen nicht automatisch darunter. Wer aber Waren oder Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in der EU verkauft, kann in den Geltungsbereich geraten; Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind bei Dienstleistungen ausgenommen. In der Schweiz selbst richtet sich das Behindertengleichstellungsgesetz vor allem an Bund und Kantone, private Anbieter trifft ein Diskriminierungsverbot bei öffentlich angebotenen Leistungen. Eine allgemeine Pflicht zur barrierefreien Firmenwebsite folgt daraus für ein KMU heute nicht. Für den Einzelfall braucht es eine juristische Prüfung.
Die technische Messlatte
Hinter allen Regelwerken steht dieselbe Norm. EN 301 549 verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Stufe AA. Damit ist die Diskussion angenehm konkret: Es gibt Prüfkriterien mit Zahlen, keine Geschmacksfrage. Wer diese Stufe erfüllt, ist bei jeder der genannten Rechtsgrundlagen auf der sicheren Seite.
Sechs Fehler, die in fast jedem Audit auftauchen
Aus unseren Prüfungen von Schweizer KMU-Websites wiederholen sich immer dieselben Punkte:
- Zu schwacher Kontrast. Hellgrauer Text auf Weiss sieht in der Designvorlage ruhig aus und fällt im Test durch. Verlangt sind 4,5:1 für normalen Text und 3:1 ab 24 Pixel oder ab 18,66 Pixel fett. Das beliebte Grau #999999 auf Weiss erreicht 2,85:1.
- Formularfelder ohne Label. Der Platzhaltertext im Feld ersetzt kein Label: Er verschwindet beim Tippen und wird von Screenreadern nicht zuverlässig vorgelesen. Betroffen ist meist das Kontaktformular, also genau die Stelle, an der Anfragen entstehen.
- Keine Tastaturbedienung. Menüs, die nur auf Hover reagieren, Fokusrahmen, die per «outline:none» entfernt wurden, und Overlays ohne Escape-Taste. Wer keine Maus benutzt, kommt an dieser Stelle nicht weiter.
- Alt-Texte fehlen oder heissen IMG_2043. Inhaltstragende Bilder brauchen eine Beschreibung, rein dekorative ein leeres Alt-Attribut, damit der Screenreader sie überspringt.
- Überschriften als Designelement. Mehrere H1 auf einer Seite, ein Sprung von H2 auf H4, Überschriften-Tags nur wegen der Schriftgrösse gesetzt. Die Gliederung ist für viele Nutzer die Navigation durch die Seite.
- Videos ohne Untertitel und Hintergrundvideos, die mit Ton starten.
Dazu kommen zwei Kleinigkeiten mit grosser Wirkung: ein korrekt gesetztes Sprachattribut im HTML, damit die Sprachausgabe Deutsch statt Englisch spricht, und eine Seite, die sich auf 200 Prozent zoomen lässt, ohne dass Inhalte überlappen.
Der Selbsttest in zwanzig Minuten
Vier Prüfungen, für die Sie kein Werkzeug kaufen müssen:
- Legen Sie die Maus weg und gehen Sie mit der Tabulatortaste durch die Startseite. Sie müssen jederzeit sehen, wo Sie stehen, und Menü, Formular und Cookie-Hinweis erreichen und schliessen können.
- Zoomen Sie im Browser auf 200 Prozent. Es darf nichts überlappen und kein waagrechter Scrollbalken erscheinen.
- Prüfen Sie die Alt-Texte Ihrer wichtigsten Bilder im Editor. Dateinamen zählen nicht als Beschreibung.
- Lassen Sie den Accessibility-Bericht der Chrome-Entwicklertools laufen. Er findet Kontraste und fehlende Labels zuverlässig, ersetzt den Tastaturtest aber nicht: Der grössere Teil der Kriterien lässt sich nur von Hand prüfen.
Was die Umsetzung kostet
Bei einer bestehenden Seite sind Kontrastwerte, Formularlabels, sichtbarer Fokus und Alt-Texte in der Regel ein halber bis ganzer Arbeitstag. Aufwendiger wird es, wenn die Überschriftenstruktur oder die Navigation grundsätzlich nicht stimmt, weil dann Vorlagen angefasst werden. Bei einem neuen Projekt entsteht praktisch kein Mehraufwand, sofern Farbpalette und Komponenten von Anfang an gegen die Kriterien geprüft werden. Nachträglich kostet dasselbe Ergebnis ein Mehrfaches.
Warum Overlay-Widgets das Problem nicht lösen
Skripte, die ein Barrierefreiheits-Symbol in die Ecke setzen und Schriftgrösse oder Kontrast per Schalter ändern, beheben keine der sechs Ursachen. Ein fehlendes Label bleibt fehlend, ein unbedienbares Menü bleibt unbedienbar, und in mehreren Fällen stören solche Overlays die Screenreader, die Betroffene ohnehin schon installiert haben. Das Geld ist in den eigenen Vorlagen besser angelegt.
Der Nebeneffekt bei Google
Saubere Überschriftenhierarchie, beschreibende Alt-Texte, sinnvolle Linktexte und ein Seitenaufbau, der ohne JavaScript lesbar bleibt: Das sind dieselben Signale, die Suchmaschinen und KI-Suchsysteme auswerten. Untertitel liefern zusätzlich Text zu Videoinhalten, die sonst unlesbar bleiben. Barrierefreiheit und technisches SEO arbeiten an weiten Strecken an denselben Dateien.
Häufige Fragen
Ist eine barrierefreie Website in der Schweiz Pflicht?
Für ein privates KMU besteht heute keine allgemeine Pflicht: Das Behindertengleichstellungsgesetz richtet sich vor allem an Bund und Kantone. Wer allerdings an Kundinnen und Kunden in der EU verkauft, kann unter den European Accessibility Act fallen, der dort seit dem 28. Juni 2025 anwendbar ist.
Was bedeutet WCAG 2.1 Stufe AA?
Das ist der international genutzte Kriterienkatalog für barrierefreie Websites, auf den auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Stufe AA ist die übliche Zielstufe und enthält messbare Vorgaben, etwa einen Kontrast von 4,5:1 für normalen Text und die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur.
Wie aufwendig ist die Nachrüstung einer bestehenden Website?
Kontraste, Formularlabels, sichtbare Fokusrahmen und Alt-Texte sind meist an einem halben bis ganzen Arbeitstag erledigt. Mehr Zeit braucht es, wenn Überschriftenstruktur oder Navigation grundsätzlich überarbeitet werden müssen.
Reicht ein Accessibility-Overlay als Lösung?
Nein. Ein Overlay-Skript ändert Schrift und Kontrast an der Oberfläche, behebt aber weder fehlende Labels noch eine Seite, die sich nicht per Tastatur bedienen lässt. Teilweise stören solche Widgets sogar die Hilfsprogramme der Betroffenen. Die Korrekturen gehören in die Vorlagen der Website.


